Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 25. Januar 2024 Herrn Robert Pollert, die RMP Holding GmbH & Co. KG und die RMP Verwaltungs GmbH von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktien der Verbio SE befreit.
Aus der Bekanntmachung vom 27.02.2024:
Mit Bescheid vom 25.01.2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend auch „BaFin“) auf Antrag vom 19.12.2023 die Antragstelleer (,,,) im Zusammenhang mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Antragstellerin zu 1) zum Poolvertrag in der Fassung vom 06.07.2023 gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von den Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Verbio SE, Zörbig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 33567, (nachfolgend auch „Verbio“) zu veröffentlichen und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen. (…)
Zielgeselllschaft:
Verbio SE (ISIN: DE000A0JL9W6 / WKN: A0JL9W)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar