Die Kontron Acquisition GmbH, die Kontron Beteiligungs GmbH und die Kontron AG haben am 29. Februar 2024 durch den Erwerb von 8.587.138 Stückaktien die Kontrolle über die KATEK SE erlangt. Die Kontron Acquisition GmbH wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin gegenüber allen Aktionären der KATEK SE ein Pflichtangebot abgeben und beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zu unterbreiten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 29.02.2024:
(…) Angaben zum Kontrollerwerb
Die Bieterin hat am 29. Februar 2024 durch den Erwerb von 8.587.138 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu unterbreiten.
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot („Pflichtangebot“) erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen. (…)
Zielgesellschaft:
KATEK SE (ISIN: DE000A2TSQH7 / WKN: A2TSQH)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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