Die HY Beteiligungs GmbH hat am 1. März 2024 ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der HanseYachts AG ein öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot zu unterbreiten. Im Rahmen des Delisting-Angebots wird die HY Beteiligungs GmbH den HanseYachts Aktionären eine Barzahlung von 2,67 Euro als Gegenleistung für jede HanseYachts Aktie anbieten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.03.2024:
Die HY Beteiligungs GmbH (die „Bieterin“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, hat am 1. März 2024 ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der HanseYachts AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das „Delisting-Angebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der HanseYachtsAG (DE000A0KF6M8; die „HanseYachts-Aktien”), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der HanseYachts-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung, je HanseYachts-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ermittelt wird („VWAP“), zu erwerben.
Die BaFin hat heute mitgeteilt, dass der VWAP der HanseYachts-Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 1. März 2024, EUR 2,67 je HanseYachts-Aktie beträgt. Im Rahmen des Delisting-Angebots wird die Bieterin den HanseYachts Aktionären daher eine Barzahlung von EUR 2,67 als Gegenleistung für jede HanseYachts Aktie anbieten. Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen enthalten. (…)
Zielgesellschaft:
HanseYachts AG (ISIN: DE000A0KF6M8 / WKN: A0KF6M)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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