Die Hauptversammlung der Aves One AG hat am 28. November 2023 einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. März 2024 im Handelsregister der Gesellschaft und am 20. März 2024 nunmehr auch im Handelsregister der übernehmenden Rhine Rail Investment AG eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Eintragung im Handeslregister der Gesellschaft am 04.03.2024:
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.11.2023 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 262996) (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer Barabfindung entsprechend dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschlossen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2023 mit der Rhine Rail Investment AG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 262996) verschmolzen. Die Verschmelzung sowie der Übertragungsbeschluss werden erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Aus der Eintragung im Handelsregister der Rhine Rail Investment AG am 20.03.2024:
Die Aves One AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124894) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2023 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Zielgesellschaft:
Aves One AG (ISIN: DE000A168114 / WKN: A16811)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar