Zur Festsetzung einer Barabfindung und eines Ausgleichs für die ausgeschiedenen Aktionäre der HolidayCheck Group AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 22.03.2024:
5 HK O 8475/23 e
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der HolidayCheck Group AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhängig. Antragsgegnerin ist die Burda Digital SE.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
HolidayCheck Group AG (ISIN: DE0005495329 / WKN: 549532)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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