Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Aareal Bank AG am 3. Mai 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG auf die Atlantic BidCo GmbH gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 33,20 Euro je auf den Namen lautende Aktie der Aareal Bank AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.03.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß des konkretisierten Verlangens der Atlantic BidCo GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Atlantic BidCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 124165 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von 33,20 € je auf den Namen lautender Stückaktie der Aareal Bank AG auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
Aareal Bank AG (ISIN: DE000A37FT90 / WKN: A37FT9)
+++aktionaersforum Redaktion Süpruchverfahren+++
Aktionär meint
Ist inzwischen ein Spruchverfahren gegen die Abfindung eingeleitet worden? Der Preis ist lächerlich…
Spruchverfahren Redaktion meint
Hallo, die Hauptversammlung der Aareal Bank AG hat den Squeeze-out am 3. Mai 2024 auf ihrer Hauptversammlung beschlossen. Für die Wirksamkeit bedarf es noch einer Eintragung im Handelsregister, die bisher noch nicht erfolgt ist. Ab Bekanntmachung der Eintragung im Handelsregister haben die Aktionäre 3 Monate Zeit, um ein Spruchverfahren einzuleiten.
Aktionär Michael meint
In einem Schreiben von meiner Depotbank habe ich folgendes Angebot von Guaraty Nominees Limited aus London am 07.12.2023 erhalten:
„Kaufpreis der Aktie: 43,80 EUR“
Das war ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot über 1.000.000 Aktien der Aareal Bank AG.
Da dieses Schreiben ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot war, kann ich es bedenkenlos für die Interessen zur Ansicht hier veröffentlichen:
https://filetimestamp.com/a/aareal/kaufangebot_wkn_a37ft9.pdf
Tim Jeck meint
Die Bewertung kann nur als schlechter Witz verstanden werden. Ich bin sehr gespannt, ob ein institutioneller Investor dieser Güte mit so einer Aktion finanziell erfolgreich ist – in jeder anderen Dimension ist das eine Niederlage.
Es gibt ja auch ein enorme Ergebnissteigerung in der Bank und der Software-Tochter in den letzten 2 Jahren, die den Wert erhöht haben. Außerdem ist zu bedenken, dass 30% des Aktionariats ja nur „verkauft haben“, weil sie in das Akquisitionsvehikel eingeladen wurden, sodass diese Aktionäre bis heute nicht verkauft haben.
Gibt es noch andere Aktionäre, die etwas machen? Ich vergleiche gerne meine Punkte für das Spruchverfahren, um die Klage insgesamt stichhaltiger zu machen.
Danke und bester Gruß
Tim Jeck
Spruchverfahren Redaktion meint
Sehr geehrter Herr Jeck, sicher werden Aktionärsvereinigungen in diesem Fall in das Spruchverfahren gehen. Bitte setzten Sie sich mit ihnen in Verbindung.
markus81925 meint
Welche Aktionärsvereinigung ist konkret angesprochen, möchte mich mit den 33,20 pro Aktie nicht zufrieden geben und dagegen vorgehen
Danke
Spruchverfahren Redaktion meint
Die großen Aktionärsvereinigungen, die sich regelmäßig beteiligen, sind:
Sdk – Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
https://sdk.org/
VzfK – Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V.
https://www.vzfk.de/
Dachverband Kritische Aktionäre
https://www.kritischeaktionaere.de/
DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
https://www.dsw-info.de/
Aktionär meint
Die Abfindung zur ca. Hälfte des Bilanziellen Eigenkapitals muss ein schlechter Witz sein.
Wer leitet hier das Spruchverfahren ein?
Mindestens 56 Euro je Aktie ist bereits der Buchwert, die Abfindung sollte deutlich darüber, nicht darunter liegen..
Auch wurden die jahrelangen thesaurierten Gewinne der Bank und historische Preise auf höheren Niveaus nicht in einem Abfindungspreis berücksichtigt. Der Aktionär wird um selbige geprellt.