Die ZEAL Network SE plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der Lotto24 AG über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 27.03.2024:
Die ZEAL Network SE hat dem Vorstand der Lotto24 AG gestern mitgeteilt, dass sie 95,12 Prozent der Aktien der Lotto24 AG hält.
Vor diesem Hintergrund hat die ZEAL Network SE ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz übermittelt, dass die Hauptversammlung der Lotto24 AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ZEAL Network SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschließen solle.
Die ZEAL Network SE hat angekündigt, der Lotto24 AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist.
Zielgesellschaft:
Lotto24 AG (ISIN: DE000LTT0243 / WKN: LTT024)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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