Auf der Hauptversammlung der Software AG am 24. Mai 2024 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Software AG auf die Mosel Bidco AG gegen Gewährung einer Barabfindung Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 34,14 Euro je Stückaktie der Software AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.04.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Software Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Mosel Bidco AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 34,14 je auf den Namen lautende Stückaktie der Software Aktiengesellschaft auf die Mosel Bidco AG übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Software AG (ISIN: DE000A2GS401 / WKN: A2GS40)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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