Die außerordentliche Hauptversammlung der Tion Renewables AG vom 22. Februar 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Boè AcquiCo GmbH, gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 30,33 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Tion Renewables AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19.04.2024:
Die außerordentliche Hauptversammlung der Tion Renewables AG, Grünwald, vom 22. Februar 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Boè AcquiCo GmbH, die über 95 % der Aktien an der Tion Renewables AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.Der Übertragungsbeschluss wurde am 15. April 2024 in das Handelsregister der Tion Renewables AG beim Amtsgericht München (HRB 251232) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Tion Renewables AG auf die Boè AcquiCo GmbH übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Boè AcquiCo GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,33 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Tion Renewables AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht München I zur sachverständigen Prüferin bestellte A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt.Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Tion Renewables AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Tion Renewables AG gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 15. April 2024 bekannt gemacht. (…)
Zielgesellschasft:
Tion Renewables AG (ISIN: DE000A2YN371 / WKN: A2YN37)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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