Die NUNUS GmbH hat entschieden, den Aktionären der USU Software AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung zu einem Angebotspreis von voraussichtlich 18,50 Euro zu erwerben. Die NUNUS GmbH hat mit der USU Software AG vereinbart, dass die USU Software AG noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse stellen wird.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 23.04.2024:
Die NUNUS GmbH („Bieterin“) mit Sitz in Möglingen hat heute, am 23. April 2024 entschieden, den Aktionären der USU Software AG mit Sitz in Möglingen („Zielgesellschaft“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots („Delisting-Übernahmeangebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der USU Software AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 1,049 je Aktie („USU‑Aktien“), die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in bar, vorbehaltlich der Mindestpreisregelungen nach dem WpÜG, zu einem Angebotspreis von voraussichtlich EUR 18,50 zu erwerben.
Die Bieterin hat mit der Zielgesellschaft heute vereinbart, dass die Zielgesellschaft noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der USU-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 3 S. 1 und S. 3 Nr. 1 BörsG stellen wird. (…)
Zielgesellschaft:
USU Software AG (ISIN: DE000A0BVU28 / WKN: A0BVU2)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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