In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ALTANA AG hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 18. März 2024 die Beschwerden gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.08.2020 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.04.2024:
(Az. I-26 W 13/20 [AktE])
Die ordentliche Hauptversammlung der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, („ALTANA“), vom 30. Juni 2010 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der ALTANA auf die Hauptaktionärin, die SKion GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, („SKion“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. (…)
legten mehrere Antragsteller sowie die SKion Beschwerde ein. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 18. März 2024 wies das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-26 W 13/20 [AktE]) die Beschwerden beider Seiten zurück. Die Geschäftsführung gibt den Tenor des Beschlusses wie folgt wieder:
„Die Beschwerden der Antragsteller zu 128) und 129) vom 15.11.2020, des Antragstellers zu 130) vom 16.11.2020, der Antragsteller zu 131) und 132) vom 17.11.2020, der Antragsteller zu 22) und 27) vom 26.11.2020, der Antragsteller zu 35), 89) bis 94) und 115) vom 02.12.2020, des Antragstellers zu 135) vom 03.12.2020 sowie der Antragsgegnerin vom 01.12.2020 und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin zu 16) vom 09.04.2021 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.08.2020, 39 O 50/10 [AktE], werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
ALTANA AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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