Auf der Hauptversammlung der Instapro II AG soll am 26. Juni 2024 ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 20,63 Euro festgesetzt.
Aus der Pressemitteilung der Gesellschaft vom 13. Mai 2024:
Die Instapro I AG („Instapro I“) hatte dem Vorstand der Instapro II AG („Instapro II“) bereits das Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen. Die Instapro I hat nun in Konkretisierung und Bestätigung ihres Verlangens die Höhe der von der Instapro I den Minderheitsaktionären der Instapro II für die Übertragung ihrer Aktien zu gewährenden Barabfindung auf EUR 20,63 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Instapro II festgelegt. Die Hauptversammlung der Instapro II soll am 26. Juni 2024 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre Beschluss fassen.
Zielgesellschaft:
Instapro II AG (ISIN: DE000A3DRKK8 / WKN: A3DRKK)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar