Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der KATEK SE mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der KATEK-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde. Das Delisting wird mit Wirkung zum Ablauf des 17. Mai 2024 wirksam
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 15.05.2024:
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der KATEK SE mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der KATEK-Aktien (ISIN: DE000A2TSQH7) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.
Ausweislich der Mitteilung der Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting mit Wirkung zum Ablauf des 17. Mai 2024 wirksam werden.
Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der KATEK SE nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen. (…)
Zielgesellschaft:
KATEK SE (ISIN: DE000A2TSQH7 / WKN: A2TSQH)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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