Auf der Hauptversammlung der Instapro II AG am 26. Juni 2024 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II AG auf die Instapro I AG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 20,63 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 26.06.2024:
(…) Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Instapro II AG mit Sitz in Düsseldorf auf die Instapro I AG mit Sitz in Düsseldorf (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) (…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Instapro II AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Instapro I AG mit Sitz in Düsseldorf (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 20,63 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.
Zielgesellschaft:
Instapro II AG (ISIN: DE000A3DRKK8 / WKN: A3DRKK)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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