Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Kabel Deutschland AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 22.05.2024:
(Az. 5 HK 0 130889/23e)
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Kabel Deutschland AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Vodafone GmbH. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Kabel Deutschland AG (ISIN: DE000KD88880 / WKN: KD8888)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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