In dem Spruchverfahren zur Bestimmung einer Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Mannheimer AG Holding hat das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 8. Mai 2023, bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. April 2024, die Beschwerden der Antragsteller auf eine höhere Barabfindung zurückgewiesen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.05.2024:
(Az.: 24 AktE 2/13, 12 W 27/23)
In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, gibt die Continentale Holding AG gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 08.05.2023, Az. 24 AktE 2/13, bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16.04.2024, Az. 12 W 27/23, bekannt:
Beschluss: (…)
hat das Landgericht Mannheim – 4. Kammer für Handelssachen – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Weller, den Handelsrichter Gehl und den Handelsrichter Feuerstein am 08.05.2023 beschlossen:
1. Die Anträge der Antragsteller auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
Mannheimer AG Holding
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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