Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der Pfeiffer Vacuum Technology AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2024:
3-05 O 19/23
Mehrere Aktionäre haben gegen die Pangea GmbH gem. § 1 Nr. 1 SpruchG Anträge auf gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs (§ 304 AktG) und gerichtliche Bestimmung der baren Abfindung (§ 305 AktG) gestellt auf Grund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 14.03.2023 zwischen der Pangea GmbH als herrschendem und der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschtem Unternehmen.In diesem Spruchverfahren wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Zielgesellschaft:
Pfeiffer Vacuum Technology AG (ISIN: DE0006916604 / WKN: 691660)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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