Parallel zu einer Delisting-Vereinbarung hat die Ephios Bidco GmbH entschieden, den Aktionären der SYNLAB AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zu unterbreiten. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die SYNLAB AG vor Ablauf der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung der SYNLAB-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 31.05.2024:
Die SYNLAB AG („SYNLAB“; FWB: SYAB) hat heute eine Delisting-Vereinbarung (die „Delisting-Vereinbarung“) mit der Ephios Bidco GmbH, einer Tochtergesellschaft der Ephios Luxembourg S.à r.l.,getroffen, zwei Holdinggesellschaften, die von Investmentfonds kontrolliert werden, die wiederum von Cinven Limited beraten werden.
Parallel dazu hat Ephios BidCo GmbH die Entscheidung getroffen und veröffentlicht, den Aktionären von SYNLAB ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien von SYNLAB (das „Angebot“), die nicht von ihr direkt gehalten werden zu unterbreiten. Ephios BidCo GmbH hält bereits ca. 86 % der Stimmrechte von SYNLAB. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass SYNLAB vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage sowie im Rahmen und in Übereinstimmung mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen vor Ablauf der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung der SYNLAB-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien von SYNLAB nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. (…)
Zielgesellschaft:
SYNLAB AG (ISIN: DE000A2TSL71 / WKN: A2TSL7)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren)
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