Die Burda Digital SE hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der New Work SE zum Erwerb sämtlicher Stückaktien der New Work SE abzugeben. Für jede angediente New Work SE-Aktie wird die Bieterin voraussichtlich eine Gegenleistung in bar in Höhe von 66,25 Euro anbieten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 03.06.2024:
Die Burda Digital SE mit Sitz in München, Deutschland (die „Bieterin“), hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der New Work SE mit Sitz in Hamburg, Deutschland (die „NWSE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der NWSE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der NWSE in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE000NWRK013) (die „NWSE-Aktien“) abzugeben (das „Delisting-Angebot“).
Für jede angediente NWSE-Aktie wird die Bieterin – vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der in der Angebotsunterlage enthaltenen, endgültigen Bestimmungen – eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 66,25 anbieten.
Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) genehmigt werden muss, festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter https://www.burda-digital-offer.com veröffentlicht.
Zielgesellschaft:
New Work SE: (ISIN: DE000NWRK013 / WKN: NWRK01)
+++aktionaersforum Redaktion SApruchverfahren+++
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