Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Bastfaserkontor AG am 15. Juli 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG auf die AGIB Real Estate S.A. gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 8.760,00 Euro für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Bastfaserkontor AG im Nennbetrag von € 25,00 festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.06.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der AGIB Real Estate S.A. folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stammaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der AGIB Real Estate S.A. mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im RCS Luxemburg unter B 53.465, (Hauptaktionär) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von € 8.760,00 für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft im Nennbetrag von € 25,00 auf die AGIB Real Estate S.A.“ (…)
Zielgesellschaft:
Bastfaserkontor AG (ISIN: DE0005169106 / WKN: 516910)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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