Die Hauptversammlung der Zapf Creation AG hat am 20. März 2024 einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Dieser wurde am 5. Juni 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft und am 10. Juni 2024 in das Handelsregister der übernehmenden MGAE Deutschland Holding AG eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Eintragung im Handelsregister der ZapfCreation AG vom 05.06.2024:
Die Hauptversammlung vom 20.03.2024 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der MGAE Deutschland Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 128498) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2024 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer Barabfindung auf den Hauptaktionär der MGAE Deutschland Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 128498) beschlossen. Der Beschluss wird erst mit Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
Aus der Eintragung im Handelsregister der MGAE Deutschland Holding AG vom 10.06.2024:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2024 mit der Zapf Creation AG mit Sitz in Rödental (Amtsgericht Coburg HRB 2995) verschmolzen.
Zielgesellschaft:
Zapf Creation AG (ISIN: DE000A11QU78 / WKN: A11QU7)
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