Die Lenovo Germany Holding GmbH plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der MEDION AG über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 13.06.2024:
Die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat dem Vorstand der MEDION AG, Essen, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der MEDION AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lenovo Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (aktienrechtlicher Squeeze-out). Die Lenovo Germany Holding GmbH hat angekündigt, der MEDION AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist.
Die Lenovo Germany Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von rund 98,06 % am maßgeblichen Grundkapital der MEDION AG hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. 1 AktG ist.
Das Wirksamwerden des aktienrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab. Die MEDION AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben. (…)
Zielgesellschaft:
MEDION AG: (ISIN: DE0006605009 / WKN: 60500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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