Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 27. Mai 2024 Herrn Robin Brühmüller von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktien der Knorr-Bremse AG befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 20.06.2024:
Mit Bescheid vom 27. Mai 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Antrag
von Herrn Robin Brühmüller (nachfolgend “Antragsteller“)
den Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen. (…)
Zielgesellschaft:
Knorr-Bremse AG (ISIN: DE000KBX1006 / WKN: KBX100)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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