Die Hauptversammlung der C. Bechstein Pianoforte AG hat am 11. März 2024 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von 14 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. Juni 2024 in das Handesregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft vom 26.06.2024:
Die Hauptversammlung vom 11.03.2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär Kosmos Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 186161 B) gegen Barabfindung beschlossen.
Zielgesellschaft:
C. Bechstein Pianoforte AG (ISIN: DE000A13SXG9 / WKN: A13SXG)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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