Auf der ordentlichen Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG am 13. August 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG auf die VIB Vermögen AG gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 14,96 Euro je Aktie der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.07.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der VIB Vermögen AG, folgenden Beschluss zu fassen:Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft werden gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der VIB Vermögen AG mit Sitz in Neuburg a. d. Donau und der Geschäftsanschrift Tilly-Park 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,96 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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