Auf der Hauptversammlung der VIB Vermögen AG soll am 14. August 2024 Beschluss über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag vom 27. Juni 2024 zwischen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG als übertragendem Rechtsträger und der VIB Vermögen AG als übernehmendem Rechtsträger gefasst werden. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 14,96 Euro je Aktie der BBI erfolgen.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.07.2024:
Der Verschmelzungsvertrag regelt im Wesentlichen was folgt: Die BBI überträgt im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung und ohne Gegenleistung auf die VIB Vermögen AG. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der BBI (nachfolgend „Minderheitsaktionäre“) erfolgen. Zu diesem Zweck soll die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf VIB Vermögen AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. (…)
Zielgesellschaft:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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