Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Effekta Beteiligungs-AG am 23. August 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Effekta Beteiligungs-AG auf den Hauptaktionär, Hernn Johannes Jürgen vor dem Brocke Mackenbrock, gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 17,44 Euro je auf den Namen lautender Stückaktie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.07.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Effekta Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster werden gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 17,44 je auf den Namen lautender Stückaktie der Effekta Beteiligungs-Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
Effekta Beteiligungs-AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar