Auf der Hauptversammlung der LOTTO24 AG am 27. August 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ZEAL Network SE gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 479,25 Euro festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 27.08.2024:
(…) Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung und wird mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem konkretisierten Verlangen der ZEAL Network SE folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Lotto24 AG mit Sitz in Hamburg (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der ZEAL Network SE mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159581 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von € 479,25 je auf den Namen lautender Stückaktie der Lotto24 AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die folgenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unterwww.lotto24.de/investors/agmzugänglich: (…)
Zielgesellschaft:
Lotto24 AG (ISIN: DE000LTT0243 / WKN: LTT024)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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