Auf der Hauptversammlung der MorphoSys AG am 27. August 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Novartis BidCo Germany AG gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 68,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MorphoSys AG Euro festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19.07.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MorphoSys AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Novartis BidCo Germany AG mit Sitz in München („Hauptaktionärin“) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 68,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MorphoSys AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
MorphoSys AG (ISIN: DE0006632003 / WKN: 663200)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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