Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der Adler Real Estate AG ist vor dem Landgericht Berlin II ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.08.2024:
102 0 13/21
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Adler Real Estate Aktiengeseilchaft hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
Adler Real Estate AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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