Das Spruchverfahren gegen die cash.life AG vor dem Landgericht München I wurde vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung von 1,80 Euro wird um einen Betrag von 0,05 Euro auf 1,85 Euro erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.08.2024:
5 HK O 13521/22
In dem Spruchverfahren gegen die cash.life AG vor dem Landgericht München I -5. Kammer für Handelssachen-, Az. 5 HK O 13521/22, haben die Beteiligten einen Vergleich geschlossen, der hiermit gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG bekannt gemacht wird: (…)
Die gezahlte Barabfindung von 1,80 Euro wird um einen Betrag von 0,05 Euro auf 1,85 Euro erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 29.8.2022 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
cash.life AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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