Die ordentliche Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hat den Squeeze-out und damit die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die VIB Vermögen AG, beschlossen. Die Barabfindung beträgt 14,96 Euro je Aktie.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 13.08.2024:
Die ordentliche Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG („BBI“), die heute virtuell stattfand, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei mehr als 98 % des stimmberechtigten Grundkapitals der BBI vertreten.
Unter anderem hat die Hauptversammlung den aktienrechtlichen Squeeze-Out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der BBI-Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB Vermögen AG („VIB“) beschlossen. Die VIB ist mit einem Anteil von rund 95 % am Grundkapital der BBI die Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 14,96 Euro je BBI-Aktie. Nach Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VIB wird der Börsenhandel mit Aktien der BBI eingestellt.(…)
Zielgesellschaft:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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