Die Frankfurter Wertpapierbörse hat entschieden, die Zulassung der New Work SE-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen. Mit Ablauf des 26. August 2024 werden die New Work SE-Aktien nicht mehr handelbar sein, wobei zu diesem Zeitpunkt auch die Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots der Burda Digital SE an die Aktionäre der New Work SE endet.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 23.08.2024:
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit am 21. August 2024 veröffentlichten Beschluss auf Antrag der New Work SE (ISIN: DE000NWRK013) entschieden, die Zulassung der New Work SE-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.
Damit werden die New Work SE-Aktien mit Ablauf des 26. August 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 15. Juli 2024 veröffentlichten und an die New Work SE-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Burda Digital SE.
Zielgeselllschaft:
New Work SE (ISIN: DE000NWRK013 / WKN: NWRK01)
+++altionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar