Die Hauptversammlung der Instapro II AG hatte am 26. Juni 2024 einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. Der Beschluss wurde am 22. August 2024 in das Handelsregister der Instapro II AG und am 28. August 2024 in das Handelsregister der übernehmenden Instapro I AG eingetragen.
Aus den Eintragungen im Handelsregister am 28.08.2024 sowie 22.08.2024:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2024 mit der Instapro II AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 90821) verschmolzen. (…)
Die Hauptversammlung vom 26.06.2024 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Instapro I AG mit Sitz in Düsseldorf, (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 104300) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 14.05.2024 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Instapro I AG mit Sitz in Düsseldorf , HRB 104300) gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2024 mit der Instapro I AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 104300) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Zielgesellschaft:
Instapro II AG (ISIN: DE000A3DRKK8 / WKN: A3DRKK)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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