Auf der ordentlichen Hauptversammlung der MorphoSys AG wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo gegen eine Barabfindung in Höhe von 68,00 Euro je Aktie beschlossen. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wird wirksam, sobald der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung in das Handelsregister von MorphoSys und die Verschmelzung auch in das Handelsregister von Novartis eingetragen worden sind.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 27.08.2024:
Die MorphoSys AG gab heute bekannt, dass die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens auf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 allen Beschlussvorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft zugestimmt haben. Dazu gehört auch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany AG (nachfolgend als „Novartis“ bezeichnet), die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, gegen eine Barabfindung in Höhe von €68,00 je Aktie („verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out“). Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wird wirksam, sobald der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung in das Handelsregister von MorphoSys und die Verschmelzung auch in das Handelsregister von Novartis eingetragen worden sind.
Die ordentliche Hauptversammlung 2024 fand am 27. August 2024 mit einer Präsenz von 92,43 % des derzeitigen Grundkapitals von MorphoSys statt. Die virtuelle Versammlung wurde nach deutschem Recht ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. (…)
Zielgesellschaft:
MorphoSys AG (ISIN: DE0006632003 / WKN: 663200)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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