Auf der Hauptversammlung der sheego AG am 2. Oktober 2024 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Otto GmbH & Co KG gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 368,45 Euro je auf den Namen lautender Stückaktie der sheego AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.08.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der sheego AG mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 368,45 je auf den Namen lautender Stückaktie der sheego AG auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
sheego AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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