Die IMMOFINANZ AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie. Der Gesellschafter-Ausschluss soll auf der Hauptversammlung der S IMMO AG am 14. Oktober 2024 beschlossen werden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 03.09.2024:
Die IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) gibt bekannt, dass IMMOFINANZ als Hauptgesellschafterin im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von S IMMO AG mit EUR 22,05 je Aktie festgesetzt hat.
Als Grundlage für die Ermittlung der Barabfindung hat PwC Advisory Services GmbH ein Bewertungsgutachten erstellt.
Im Rahmen des Gesellschafter-Ausschlussverfahrens wird IMMOFINANZ zusammen mit dem Vorstand der S IMMO AG den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) erstatten. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung werden von BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständigen Prüferin geprüft.
Über den Gesellschafterausschluss („Squeeze-Out“) soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG, die für den 14. Oktober 2024 geplant ist, beschlossen werden. Das Unternehmenswertgutachten sowie der gemeinsame Bericht über den geplanten Ausschluss gemäß § 3 Abs 1 GesAusG werden zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen während eines Monats vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der S IMMO AG bereitgestellt. (…)
Zielgesellschaft:
S IMMO AG (ISIN: AT0000652250 / WKN: 902388)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar