Die ALBA plc & Co. KG hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE abzugeben. Die Gegenleistung wird voraussichtlich 7,94 Euro betragen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 25.09.2024:
Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).
Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie wird die Bieterin eine Gegenleistung in bar in Höhe des nach § 39 Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz zu bestimmenden Mindestpreises, d.h. von voraussichtlich EUR 7,94 anbieten. (…)
Zielgesellschaft:
ALBA SE (ISIN: DE0006209901 / WKN: 620990)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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