Auf der Hauptversammlung der MEDION AG am 12. November 2024 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG auf die Lenovo Germany Holding GmbH als Hauptaktionärin Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 14,28 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der MEDION AG festgelegt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischzen Bundesanzeiger vom 24.09.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG mit Sitz in Essen (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23680 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der MEDION AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zielgesellschaft:
MEDION AG (ISIN: DE0006605009 / WKN: 660500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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