Die ALBA plc & Co. KG hat am 25. September 2024 entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE abzugeben. Die BaFin hat der Bieterin mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der für den maßgeblichen Stichtag ermittelte gültige Sechs-Monats-Durchschnittskurs der ALBA SE-Aktie 7,62 Euro beträgt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 02.10.2024:
Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat am 25. September 2024 entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).
Die Bieterin hat diese Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 25. September 2024 gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) veröffentlicht. In der vorgenannten Veröffentlichung hat die Bieterin unter anderem erklärt, dass sie für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG zu bestimmenden Mindestpreises zu bieten beabsichtigt. Unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), hat sie diesen indikativ mit voraussichtlich EUR 7,94 angegeben. (…)
Zielgesellschaft:
ALBA SE (ISIN: DE0006209901 / WKN: 620990)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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