Die Hauptversammlung der LOTTO24 AG hat am 27. August 2024 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von 479,25 Euro beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2024 in das Handelsregister eingetragen.
Aus der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft vom 08.10.2024:
Die Hauptversammlung der Lotto24 AG hat am 27.8.2024 beschlossen, die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Lotto24 AG (Minderheitsaktionäre) gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der ZEAL Network SE mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159581 (Hauptaktionär), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 479,25 je auf den Namen lautender Stückaktie der Lotto24 AG auf die Hauptaktionärin zu übertragen.
Zielgesellschaft:
LOTTO24 AG (ISIN: DE000LTT0243 / WKN: LTT024)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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