In dem Spruchverfahren betreffend die Überprüfung der Barabfindung anlässlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung zwischen der biolitec AG Jena und der biolitec Unternehmensbeteiligung I AG Wien hat das Landgericht Gera mit Beschluss vom 27. Januar 2021 bestätigt durch Beschluss des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 22. August 2024 die Anträge auf eine höhere Barabfindung zurückgewiesen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.10.2024:
Az. 12 HK O75/13 / Az. 2 W 354/21
II. Beschluss des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 22. August 2024 (Az. 2 W 354/21):
1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1 – 5 und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Gera vom 27.01.2021, Az. 12 HK O 75/13, werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließIich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden darüber hinaus nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 200.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. (…)
Zielgesellschaft:
biolitec AG Jena
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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