Die Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hat am 13. August 2024 einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Oktober 2024 in das Handelsregister eingetragen.
Aus der Eintragung im Handelsregister der BBI AG vom 07.10.2024:
Die Hauptversammlung vom 13.08.2024 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der VIB Vermögen AG mit dem Sitz in Neuburg a.d.Donau (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101699 ) als übernehmendem Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2024 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die VIB Vermögen AG mit dem Sitz in Neuburg a.d.Donau (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101699), gegen Barabfindung beschlossen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2024 mit der VIB
Vermögen AG mit dem Sitz in Neuburg a.d.Donau (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101699) verschmolzen.
Aus der Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft vom 07.10.2024:
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 44) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2024 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.08.2024 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Zielgesellschaft:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000)
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