Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der MISTRAL Media AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.10.2024:
3-05 O 45/24
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der MISTRAL Media AGwurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
MISTRAL Media AG (ISIN: DE000A2G9L18 / WKN: A2G9L1)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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