Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der CGRE AG ist vor dem Landgericht Leipzig ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.10.2024:
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der CGRE AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschzaft:
CGRE AG (ISIN: DE000A0N3EU3 / WKN: A0N3E)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar