Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre der German Values Property Group GmbH ist vor dem Landgericht Leipzig ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.10.2024:
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der German Values Property Group GmbH hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
German Values Property Group AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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