Die RAS Beteiligungs GmbH plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der home24 SE auf die RAS Beteiligungs GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von 7,46 Euro je Aktie der home24 SE. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der home24 SE gefasst werden, die zeitnah einberufen werden soll.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 30.10.2024:
Die home24 SE hatte am 22. Oktober 2024 das Verlangen ihrer Mehrheitsaktionärin RAS Beteiligungs GmbH bekannt gemacht, dass die Hauptversammlung der home24 SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der home24 SE auf die RAS Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll.
Die RAS Beteiligungs GmbH hat gestern das angekündigte konkretisierende Squeeze-out-Verlangen an die home24 SE übermittelt und mitgeteilt, dass auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung die angemessene Barabfindung EUR 7,46 pro Aktie der home24 SE beträgt. Der zuvor gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat heute die Angemessenheit dieser Barabfindung bestätigt.
Nach Angaben der RAS Beteiligungs GmbH hält diese weiterhin 95,97 % des Grundkapitals der home24 SE.
Die home24 SE wird zeitnah entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu der Hauptversammlung, in der der Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, einladen. (…)
Zielgesellschaft:
home24 SE (ISIN: DE000A14KEB5 / WKN: A14KEB)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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