Die Ephios Bidco GmbH, ein Unternehmen, das von Fonds kontrolliert wird, die von Cinven verwaltet und/oder beraten werden, plant eine Transaktion nach der das Unternehmen mindestens 96,09 Prozent der Aktien der SYNLAB AG halten wird. Vor diesem Hintergrund hat die Ephios Bidco GmbH einen Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung gestellt, auf der ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der SYNLAB AG beschlossen werden soll.
Aus der Mitteilung der Gesellschaft vom 30.10.2024:
Der Vorstand der SYNLAB AG („SYNLAB“) wurde darüber informiert, dass die internationale Private-Equity-Gesellschaft Cinven eine Vereinbarung mit Fonds getroffen hat, die von Elliott Advisors (UK) Limited („Elliott“) beraten werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird Cinven die derzeitige direkte Minderheitsbeteiligung von Elliott in Höhe von ca. 10 % an SYNLAB erwerben. Elliott wird neben den bestehenden Aktionären Cinven, Labcorp (vorbehaltlich behördlicher Genehmigung) und Qatar Holding LLC ein indirekter Minderheitsaktionär von SYNLAB werden. Die Transaktion unterliegt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden und wird voraussichtlich Anfang 2025 abgeschlossen sein.
Der Käufer der Elliott-Anteile wird die Ephios Bidco GmbH („Ephios Bidco“) sein, ein Unternehmen, das von Fonds kontrolliert wird, die von Cinven verwaltet und/oder beraten werden, und das Mehrheitsaktionär der SYNLAB AG ist. Ephios Bidco hält derzeit rund 86 % des Grundkapitals von SYNLAB. Nach Abschluss der Transaktion mit Elliott wird Ephios Bidco mindestens 96,09 % des Grundkapitals und mindestens 97,15 % der Stimmrechte der SYNLAB AG halten.
Vor diesem Hintergrund hat Ephios Bidco heute beim Vorstand von SYNLAB einen Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung für die SYNLAB AG gestellt, um die Übertragung der Aktien der verbleibenden (Minderheits-) Aktionäre auf Ephios Bidco als Mehrheitsaktionär gegen eine angemessene Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) zu beschließen. Ephios Bidco wird die Höhe der angemessenen Barabfindung dem Vorstand von SYNLAB nach Abschluss der erforderlichen Bewertungen gesondert mitteilen.
Der Vorstand von SYNLAB wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den Termin der Hauptversammlung informieren, auf der der entsprechende Übertragungsbeschluss gefasst wird. Der Squeeze-Out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung von SYNLAB und Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Mathieu Floreani, CEO des SYNLAB-Konzerns, kommentierte: „Wir sehen diese Entwicklung als einen positiven Schritt für SYNLAB. Die Entscheidung von Elliott, weiterhin indirekter Anteilseigner zu bleiben, zeigt, dass der Investor weiterhin an das Potenzial und das zukünftige Wachstum unserer Gruppe glaubt. Wir freuen uns darauf, eng mit all unseren Anteilseignern zusammenzuarbeiten, um den Erfolg von SYNLAB voranzutreiben.“
Zielgesellschaft:
SYNLAB AG: (ISIN: DE000A2TSL71 / WKN: A2TSL7)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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