Auf der Hauptversammlung der home24 SE am 13. Dezember 2024 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der home24 SE auf die RAS Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 7,46 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der home24 SE festgelegt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.11.2024:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der home24 SE mit Sitz in Berlin werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der RAS Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien, Republik Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 94005 v (Hauptaktionär), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,46 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf den Hauptaktionär übertragen.“
Zielgesellschaft:
home24 SE (ISIN: DE000A14KEB5 / WKN: A14KEB)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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