Die Hauptversammlung der sheego AG vom 2. Oktober 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Otto (GmbH & Co KG) als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den Minderheitsaktionären der sheego AG seitens der Otto (GmbH & Co KG) eine Barabfindung in Höhe von 368,45 Euro pro Stückaktie zu zahlen.
Aus der Bekanntm,achung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.11.2024:
Die Hauptversammlung der sheego AG vom 2. Oktober 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Otto (GmbH & Co KG) als Hauptaktionärin, welche mit 99,99 % unmittelbar am Grundkapital der sheego AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 28. Oktober 2024 in das Handelsregister der sheego AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 131714) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der sheego AG auf die Otto (GmbH & Co KG) übergegangen.Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der sheego AG seitens der Otto (GmbH & Co KG) gemäß § 327b AktGeine Barabfindung in Höhe von EUR 368,45 pro Stückaktie zu zahlen. (…)
Zielgesellschaft:
sheego AG
+++aktionaersforum Redaktiion Spruchverfahren+++
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